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Krypto-Steuer Rechner

Bitcoin unterliegt nicht der gemütlichen 25% Abgeltungsteuer. Wer in Deutschland mit Krypto handelt, spielt mit der unbarmherzigen 1.000€-Freigrenze und dem fantastischen 1-Jahres-Joker.

Dein Krypto-Verkauf

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Länger als 1 Jahr gehalten? Der sogenannte 365-Tage "HODL" Joker

Dein Steuersatz

Vergiss 25% Abgeltungsteuer. Krypto-Trades unter 1 Jahr werden hart mit deinem individuellen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz) belegt.

Gering (14%) Normal (~30%) Spitzensteuer (42%+)

Roher Gewinn (Brutto):
Einkommensteuer ans Finanzamt:

DIE 1000€ FREIGRENZEN-FALLE!

Du hast die magische 1.000 € Freigrenze um lächerliche überschritten! Da es KEIN Freibetrag ist, wird jetzt plötzlich dein KOMPLETTER Gewinn steuerpflichtig!

Fail: Hättest du diesen Trade etwas kleiner gehalten, hättest du nun 0€ statt Steuern bezahlt!

Glückwunsch! Da dein Gewinn unter der 1.000 € Grenze (§23 EStG Anlage 2024) bleibt, ist der Trade komplett steuerfrei, obwohl du ihn kürzer als 1 Jahr hielst.

Kein steuerpflichtiger Gewinn. Verluste können unter Umständen mit anderen Krypto-Verkäufen (Anlage SO) verrechnet werden (Verlustverrechnungstopf).

Berechnung nach EStG §23 Anlage SO (Private Veräußerungsgeschäfte). Freigrenze nach Wachstumschancengesetz 2024.

Krypto-zu-Krypto = Steuerfalle!

Der dramatischste Anfängerfehler in Deutschland ist der "Krypto Swap", also das direkte Umtauschen einer Coin in eine andere.

Ein "Tausch" ist steuerrechtlich ein "Verkauf"! Tauscht du Bitcoin in Ethereum (und hältst den Bitcoin noch kein volles Jahr), sieht das Finanzamt dies als harten "Verkauf des Bitcoins" (Realisation des Gewinns) und darauffolgenden Kauf des Ethereums. Dein Gewinn aus dem Bitcoin-Trade wird auf die Sekunde genau bewertet und die Uhr für die Ein-Jahres-Frist beginnt für Ethereum gnadenlos wieder bei Tag 0. Du musst dafür Einkommensteuer zahlen, auch wenn du dir gar keine Euro auf dein Girokonto ausgezahlt hast! Hast du in dem Fall überhaupt Euro parat, um die Steuer bezahlen zu können?

Anleitung: Die eiserne Krypto-Regel (§ 23 EStG)

1. Vergiss die Aktiensteuer

Kapitalertragsteuer (25% plus Soli) gilt für Aktien und ETFs. Kryptowährungen sind steuerlich "sonstige Wirtschaftsgüter" (wie der Handel mit Antiquitäten). Gewinne werden stattdessen auf dem Gehaltszettel als normales Einkommen oben draufgelegt und mit deinem Grenzsteuersatz (oft 35% bis 42%) versteuert.

2. HODL rettet Leben: Die Einjahresfrist

Deutschland belohnt geduldige Anleger wie kaum ein anderes Land (Stichwort "Spekulationsfrist"). Hältst du einen Token auf die Sekunde genau 1 Jahr und 1 Tag, ist der Gewinn steuerfrei. Absolut steuerfrei. Du kannst 10 Millionen Euro Gewinn machen und musst keinen Cent davon abgeben.

3. Der böse Unterschied: Freigrenze vs. Freibetrag

Durch das "Wachstumschancengesetz" gilt voraussichtlich ab 2024 die erweiterte Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr für Veräußerungsgeschäfte.

Freibetrag (z.B. der 1.000€ Aktien-Freibetrag): Gewinn 1.010€ -> Du versteuerst nur die Rest-Differenz (10€).
Freigrenze (bei Krypto): Gewinn 1010€ -> Du bist über der Grenze. Der Schutz platzt! Du versteuerst die vollen 1010€!

4. Darf ich Verluste mit meinem Gehalt verrechnen?

Nein. Verluste (also mit Minus verkaufte Coins, die kürzer als 1 Jahr gehalten wurden) wandern in den "Verlustverrechnungstopf". Diese lassen sich exklusiv nur mit anderen Krypto-Gewinnen oder Gold-Verkäufen desselben Jahres verrechnen – niemals mit Aktiengewinnen oder gar deiner Lohnsteuer.