Elterngeld-Rechner
Kinder sind teuer. Der Staat zahlt zwar Elterngeld, aber die wenigsten Paare kennen die wahre finanzielle "Versorgungslücke", die entsteht – und verschenken durch die falsche Steuerklasse tausende Euro.
1. Der Elterngeld-Bezieher
Der Steuerklassen-Hack
Elterngeld ist eine steuerfreie Ersatzleistung, die sich am Netto-Gehalt bemisst. Bist du vor (!) der Geburt im falschen Leben (Steuerklasse 5) bekommst du katastrophal wenig Elterngeld. Wechselst du 7 Monate vorher in Klasse 3, schenkt dir der Staat tausende Euro! Der Rechner zeigt dir exakt, um wie viel Euro es geht.
Deine Familie muss den Gürtel enger schnallen:
So viel Geld fehlt eurer Familie in diesen Monaten absolut. Ihr solltet diesen Betrag vor der Geburt im Notgroschen / Sparschwein bereithalten!
Steuerklassen-Boost aktiviert
Hättest du nicht rechtzeitig (7 Mon. vorher) in Klasse 3 gewechselt, hätte dir der Staat genau diese Summe einfach vorenthalten.
Du stößt an die 1.800 € Obergrenze! Der Staat kappt dein Elterngeld künstlich ab.
Simuliertes Elterngeld nach Steuerklasse (Monatlich)
Die Elterngeld-Kappungsgrenze
Der Staat federt den Lohnausfall bei Familiengründung ab – doch nicht für alle im gleichen Maße. Die Politik hat einen eisernen Deckel von **1.800 Euro pro Monat** auf das Basiselterngeld gesetzt. Das bedeutet in der Realität:
Anleitung: Der legalste Steuer-Trick in Deutschland
1. Das Prinzip des Elterngelds
Die Elterngeldstelle will wissen, wie viel Geld ihr absolut verliert, weil ihr in Babypause geht. Um das zu berechnen, zieht sie genau die NETTO-Einkommen heran, die in den **12 Monaten vor(!) dem Mutterschutz** auf dem Gehaltszettel standen. Grob erhaltet ihr dann 65% als Ersatzleistung.
2. Die goldene 7-Monats-Regel
Bist Du aktuell in der Steuerklasse 5 (üblich für den geringeren Verdiener), hast du einen künstlich katastrophal miesen Netto-Lohn auf dem Zettel. Damit verbaust du dir massiv Elterngeld! Das Gesetz sagt: Steht eine Schwangerschaft in Aussicht, muss der Beziehende **spätestens 7 Monate vor Mutterschutz** in die Steuerklasse 3 wechseln. Ist man auch nur einen Tag zu spät, fällt man in die alte Steuerklasse zurück. Es zählt die Steuerklasse, in der man im betrachten Jahreszeitraum die absolute Mehrheit verbracht hat.
3. Ist das steuerlich erlaubt? "Verlieren wir beim anderen Partner Geld?"
Ja, der Wechsel der schwangeren Person (oder des zuhausebleibenden Vaters) in Klasse 3 degradiert den arbeitenden Partner in Klasse 5. Das führt auf den Monatszetteln im Jahr vor der Geburt zu fies hohen Abzügen beim noch voll verdienenden Elternteil. ABER (wichtig): Das Geld ist nicht weg! Über die Steuererklärung am Jahresende holt ihr euch dieses „zu viel gezahlte“ Geld vom Finanzamt komplett zurück.
4. Was beim Elterngeld-Erlös passiert
Die Steuererstattung holt euer Monatsgehalt wieder ins Gleichgewicht. Das künstlich über die „3“ erzeugte höhere Elterngeld ist jedoch **eine steuerfreie Sonderleistung**. Die tausenden Euro Extra-Elterngeld behaltet ihr für immer und müsst sie nie aufweichen oder zurückzahlen.