Rechner Übersicht Arbeitslosengeld-Rechner

Arbeitslosengeld Rechner

Berechne deine voraussichtliche Bezugshöhe (ALG I) und deine exakte Anspruchsdauer für 2026. Berücksichtigt Steuerklassen, Kinderfreibeträge und Altersstaffelung.

1. Letztes Gehalt & Steuern

Brutto der letzten 12 Monate BBG-Kappung aktiv!
Kind(er) im Haushalt? Erhöht den ALG I Satz von 60% auf 67%

2. Anspruchsdauer ermitteln

Ab 50 Jahren gibt es stufenweise längere Bezugszeiten (bis zu 24 Monate).

Dein ALG I Anspruch

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I Du musst in den letzten 30 Monaten (bzw. Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Andernfalls hast du leider keinen Anspruch auf ALG I (nur ggf. auf Bürgergeld).
Beitragsbemessungsgrenze erreicht Dein Gehalt liegt über der für 2026 angesetzten Beitragsbemessungsgrenze (ca. ). Das ALG I wird maximal auf Basis dieses Betrags berechnet.

Auszahlung pro Monat:

Monate Anspruchsdauer

Aufschlüsselung & Simulation

Relevant. Bruttoentgelt:
Pauschaliertes Netto (ca.):
Leistungssatz:
Gesamtwert der Leistung (Sicherheitsnetz):
Die Agentur für Arbeit berechnet dein Netto nicht exakt nach deiner individuellen Steuererklärung, sondern nutzt ein pauschaliertes Nettoentgelt. Hierbei werden ca. 20% Sozialabgaben und eine genäherte Lohnsteuer je nach Steuerklasse abgezogen. Das Ergebnis ist ein solider Richtwert.
Achtung: Dies ist eine mathematische Simulation (Stand 2026). Die Ergebnisse sind Näherungswerte ohne Gewähr. Die finale, exakte Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt ausschließlich durch die Bundesagentur für Arbeit.

Das Sicherheitsnetz ALG I

Arbeitslosengeld I ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung. Du hast durch deine monatlichen Abzüge vom Bruttogehalt in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Daher richtet sich die Höhe der Auszahlung direkt nach deinem vorherigen Einkommen – und nicht nach deiner Bedürftigkeit.

Pauschaliertes Netto Das Arbeitsamt berechnet nicht auf den Cent genau dein echtes Netto. Stattdessen wird ein fiktives, pauschaliertes Netto gebildet, das deine Steuerklasse und 20% Sozialversicherungsabzüge annimmt. Daher kann der Betrag minimal von 60% deines echten Kontoeingangs abweichen.
Die Altersstaffel Während unter 50-Jährige maximal 12 Monate ALG I beziehen können, belohnt der Staat langjährige Arbeitnehmer. Wer älter als 58 Jahre ist und in den letzten 5 Jahren 48 Monate eingezahlt hat, sichert sich eine Bezugsdauer von vollen 24 Monaten.

Anleitung: Die ungeschriebenen Regeln der Arbeitslosigkeit

1. Der Steuerklassen-Trick (und warum er oft zu spät kommt)

Dein Arbeitslosengeld basiert auf der Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres der Arbeitslosigkeit für dich galt. Ein hastiger Wechsel in die lukrativere Steuerklasse III *nach* der Kündigung bringt in den meisten Fällen nichts. Der Staat hat hier bewusst einen Riegel vorgeschoben, um Gestaltungsmissbrauch zu verhindern. Du musst solche strategischen Wechsel planen, *bevor* die Wolken am Horizont auftauchen.

2. Die bittere Pille der Einkommenslücke (60 % Schock)

Arbeitslosengeld lindert den Fall, fängt ihn aber nicht komplett auf. Ein Drop von 100% auf 60% (bzw. 67%) deines Nettogehalts bedeutet für die meisten Haushalte, dass sie an ihre Ersparnisse müssen, um Miete und laufende Kredite zu bedienen. **Finanz-Coaching-Tipp:** Dies ist der exakte Grund, warum ein Notgroschen von 3-6 Monatsausgaben absolut kritisch für dein echtes Wealth Building ist. Er schützt dich davor, in der Not teure Dispokredite nutzen zu müssen.

3. Vorsicht bei Eigenkündigung (Sperrzeit-Falle)

Wenn du deinen Job selbst kündigst, ohne dass dir ein unzumutbarer Grund (z.B. nachgewiesenes Mobbing, Umzug zum Ehepartner) vorlag, verhängt die Arbeitsagentur knallhart eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit fließt **kein Cent** ALG I. Schlimmer noch: Diese Sperrzeit verkürzt deine gesamte maximale Anspruchsdauer!

4. Die Illusion der Beitragsbemessungsgrenze

Verdienst du sehr gut (z.B. über 7.550 € im Monat), zahlst du nicht auf dein gesamtes Gehalt Arbeitslosenversicherung, sondern nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Die logische, aber oft übersehene Konsequenz: Auch dein Arbeitslosengeld ist gedeckelt! Top-Verdiener fallen bei Arbeitslosigkeit prozentual also viel tiefer als 60% ihres tatsächlichen Nettoeinkommens.

5. Inflation und Opportunitätskosten bedenken

Während deiner Arbeitslosigkeit stagniert in der Regel deine Fähigkeit, in ETFs oder Aktienmärkte zu investieren. Der Zinseszins arbeitet in dieser Zeit nicht für dich. Jeder Monat der Arbeitslosigkeit kostet dich nicht nur das fehlende Gehalt heute, sondern auch die **Rendite der Investitionen, die du in Zukunft nicht tätigen konntest**. Ein schneller, wenn auch vielleicht nicht perfekter Wiedereinstieg ist finanziell langfristig meist die mächtigere Entscheidung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja, ein Nebenjob ist erlaubt, solange er die Grenze von **15 Stunden pro Woche** nicht erreicht (ab 15 Stunden giltst du gesetzlich nicht mehr als arbeitslos). Ein Freibetrag von 165 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei, alles darüber wird jedoch vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Wenn du nach Ablauf deiner Anspruchsdauer (z.B. nach 12 Monaten) noch keine neue Beschäftigung gefunden hast, kannst du Bürgergeld (früher ALG II / Hartz IV) beantragen. Das Bürgergeld ist im Gegensatz zum ALG I eine steuerfinanzierte Sozialleistung und streng an deine finanzielle Bedürftigkeit (Vermögensprüfung!) geknüpft.
Eine Abfindung erhöht **nicht** dein Arbeitslosengeld, da sie kein laufendes Gehalt ist. Wenn du jedoch eine Abfindung erhältst und gleichzeitig deine gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde (z.B. durch einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Freistellung), wird dein ALG I Anspruch in der Regel vorübergehend ruhend gestellt.